Erwägungsgrund 27 32014L0053
Alle Wirtschaftsakteure, die Teil der Liefer- und Vertriebskette sind, sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dafür zu sorgen, dass sie nur Funkanlagen, die die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen, auf dem Markt bereitstellen. Es ist notwendig, für eine klare und verhältnismäßige Verteilung der Pflichten vorzusehen, die auf die einzelnen Wirtschaftsakteure je nach ihrer Rolle in der Liefer- und Vertriebskette entfallen.