Erwägungsgrund 48 32014L0053
Bestimmte in dieser Richtlinie dargelegte Konformitätsbewertungsverfahren erfordern, dass Konformitätsbewertungsstellen tätig werden, die der Kommission von den Mitgliedstaaten notifiziert werden.
Bestimmte in dieser Richtlinie dargelegte Konformitätsbewertungsverfahren erfordern, dass Konformitätsbewertungsstellen tätig werden, die der Kommission von den Mitgliedstaaten notifiziert werden.