Erwägungsgrund 66 32014L0053
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit konformen Funkanlagen, die eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit des Menschen darstellen, aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist.