Erwägungsgrund 44 32014L0053
Die Vorschrift zur Anbringung des CE-Kennzeichens an Produkten ist wichtig für die Information der Verbraucher und der Behörden. Durch die in der Richtlinie 1999/5/EG festgelegte Möglichkeit, bei Geräten geringer Größe ein verkleinertes CE-Kennzeichen anzubringen, sofern dieses weiterhin sichtbar und lesbar ist, wurde die Anwendung der genannten Vorschrift vereinfacht, ohne dass ihre Wirksamkeit darunter litt; diese Möglichkeit sollte daher in die vorliegende Richtlinie aufgenommen werden.