Erwägungsgrund 36 32014L0053
Aufgrund ihrer Nähe zum Markt sollten Händler und Einführer in Marktüberwachungsaufgaben der zuständigen nationalen Behörden eingebunden werden und zur Mitwirkung bereit sein, indem sie den Behörden alle notwendigen Informationen zu den betreffenden Funkanlagen liefern.