Erwägungsgrund 39 32016L0801
Für Studenten sollten keine Zulassungsquoten gelten, weil sie — auch wenn sie während ihres Studiums gemäß den Bedingungen dieser Richtlinie arbeiten dürfen — die Zulassung in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats anstreben, um als Haupttätigkeit ein Vollzeitstudienprogramm zu absolvieren, das ein Pflichtpraktikum umfassen kann.