Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (Neufassung)
Die den in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden Drittstaatsangehörigen eingeräumten Rechte sollten unabhängig davon, in welcher Form die Aufenthaltstitel von den einzelnen Mitgliedstaaten ausgestellt werden, die gleichen sein.
Erwägungsgrund 35 32016L0801Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen