Erwägungsgrund 6 32016L0801
Diese Richtlinie sollte auch persönliche Kontakte und die Mobilität fördern, da es sich hierbei um wichtige Aspekte der Außenpolitik der Union handelt, insbesondere der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Politik gegenüber strategischen Partnern der Union. Sie sollte zudem dem Gesamtansatz für Migration und Mobilität und den Mobilitätspartnerschaften dienen, die einen Rahmen für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten bieten und unter anderem die legale Migration erleichtern und regeln.