Erwägungsgrund 59 32016L0801
Bei der Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß dieser Richtlinie sollten die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats das in der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates festgelegte einheitliche Muster verwenden.
Bei der Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß dieser Richtlinie sollten die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats das in der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates festgelegte einheitliche Muster verwenden.