Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (Neufassung)
Diese Richtlinie gilt nicht für Trainees, die im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers in die Union einreisen, um dort zu arbeiten, da sie unter die Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates fallen.
Erwägungsgrund 19 32016L0801Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen