Erwägungsgrund 47 32016L0801
Wenn ein Forscher oder Student auf der Grundlage eines Mitteilungsverfahrens in einen zweiten Mitgliedstaat umzieht und ein Dokument erforderlich ist, um ihm den Zugang zu Dienstleistungen und Rechten zu erleichtern, sollte der zweite Mitgliedstaat dem Forscher oder Studenten ein Dokument ausstellen können, in dem bescheinigt wird, dass der Forscher oder Student berechtigt ist, sich im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats aufzuhalten. Ein solches Dokument sollte keine zusätzliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte sein und sollte nur deklaratorischen Charakter haben.