Erwägungsgrund 32 32016L0801
Die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Aufenthaltstitels gemäß dieser Richtlinie sollte sich nach der besonderen Art des Aufenthalts der Gruppe der Drittstaatsangehörigen richten, die unter diese Richtlinie fallen.
Die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Aufenthaltstitels gemäß dieser Richtlinie sollte sich nach der besonderen Art des Aufenthalts der Gruppe der Drittstaatsangehörigen richten, die unter diese Richtlinie fallen.