Erwägungsgrund 74 32019L0001
Die Sicherstellung, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden über die für eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften erforderlichen Befugnisse verfügen, verstärkt die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit und einer effizienten multilateralen und bilateralen Kommunikation im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes. Dies sollte unter anderem die Ausarbeitung nichtlegislativer Maßnahmen einschließen, mit denen die Umsetzung der Richtlinie erleichtert und unterstützt wird.