Erwägungsgrund 43 32019L0001
Geldbußen sollten im Verhältnis zum weltweiten Gesamtumsatz der betreffenden Unternehmen und Unternehmensvereinigungen festgelegt werden.
Geldbußen sollten im Verhältnis zum weltweiten Gesamtumsatz der betreffenden Unternehmen und Unternehmensvereinigungen festgelegt werden.