Erwägungsgrund 15 32019L1023
Die Restrukturierungskosten müssen sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger gesenkt werden. Deshalb sollten die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, die eine frühzeitige Restrukturierung bestandsfähiger Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten und die Möglichkeit einer Entschuldung für redliche Unternehmer behindern, verringert werden. Die Verringerung solcher Unterschiede dürfte zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Berechenbarkeit in der Union führen. Sie sollte die Rendite für alle Arten von Gläubigern und Anlegern maximieren und grenzüberschreitende Investitionen fördern. Mehr Kohärenz der Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren sollte außerdem die Restrukturierung von Unternehmensgruppen unabhängig vom Standort der Mitglieder der Gruppe in der Union erleichtern.