Erwägungsgrund 8 32019L1023
Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren führen zu ungleichen Bedingungen beim Zugang zu Krediten und zu ungleichen Befriedigungsquoten in den Mitgliedstaaten. Eine stärkere Harmonisierung im Bereich Restrukturierung, Insolvenz, Entschuldung und Tätigkeitsverbote ist daher für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt im Allgemeinen und für eine funktionierende Kapitalmarktunion im Besonderen sowie für die Widerstandsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften, einschließlich der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, unerlässlich.