Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten beschließen können, dass die Justiz- oder Verwaltungsbehörden entweder von Amts wegen oder auf Antrag einer Person mit einem berechtigten Interesse überprüfen können, ob die Unternehmer die Bedingungen für eine volle Entschuldung erfüllt haben.
Erwägungsgrund 82 32019L1023Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen