Erwägungsgrund 84 32019L1023
Private und berufliche Schulden, die nicht sinnvoll getrennt werden können, zum Beispiel, wenn ein Vermögenswert sowohl für die berufliche Tätigkeit des Unternehmers als auch außerhalb dieser genutzt wird, sollten im Rahmen eines einzigen Verfahrens behandelt werden. Sehen die Mitgliedstaaten vor, dass diese Schulden verschiedenen Insolvenzverfahren unterliegen, so ist eine Koordinierung zwischen diesen Verfahren erforderlich. Diese Richtlinie sollte die Möglichkeit der Mitgliedstaaten unberührt lassen, alle Schulden eines Unternehmers im Rahmen eines einzigen Verfahrens zu behandeln. Die Mitgliedstaaten, in denen Unternehmer ihre Geschäfte während des Insolvenzverfahrens auf eigene Rechnung fortsetzen dürfen, sollten nicht daran gehindert werden vorzusehen, dass diese Unternehmer Gegenstand eines neuen Insolvenzverfahrens werden können, wenn diese fortgesetzten Geschäfte insolvent werden.