Erwägungsgrund 40 32024L2823
Zur Steigerung der Effizienz ist es ebenfalls angebracht, Anmeldern von Designs das Zusammenfassen mehrerer Designs in einer Sammelanmeldung zu gestatten, ohne der Bedingung zu unterliegen, dass die Erzeugnisse, in die die Designs aufgenommen oder bei denen sie verwendet werden sollen, alle derselben Klasse der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle nach dem Abkommen von Locarno (1968) („Locarno-Klassifikation“) angehören müssen.