Erwägungsgrund 41 32024L2823
Die normale Bekanntmachung nach Eintragung eines Designs könnte in manchen Fällen den kommerziellen Erfolg des Designs zunichtemachen oder gefährden. Die Möglichkeit, die Bekanntmachung aufzuschieben, schafft in solchen Fällen Abhilfe. Im Interesse der Kohärenz und größerer Rechtssicherheit und somit der Unterstützung der Unternehmen bei der Senkung von Kosten für die Verwaltung von Designportfolios sollte die Aufschiebung der Bekanntmachung in der gesamten Union denselben Regeln unterliegen.