Erwägungsgrund 43 32024L2823
Um ein weiteres Mittel zur Erklärung der Nichtigkeit von Designs anzubieten, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, ein Verwaltungsverfahren für die Erklärung der Nichtigkeit vorzusehen, das an das für eingetragene Unionsdesigns geltende Verfahren in angemessenem Umfang angepasst ist.