Erwägungsgrund 59 32014R0516
Der Fonds sollte gemäß den Artikeln 8 und 10 AEUV der Gleichstellung von Männern und Frauen und den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung Rechnung tragen.
Der Fonds sollte gemäß den Artikeln 8 und 10 AEUV der Gleichstellung von Männern und Frauen und den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung Rechnung tragen.