Erwägungsgrund 10 32014R0516
Die Bemühungen der Mitgliedstaaten, den Besitzstand der Union im Asylbereich vollständig und ordnungsgemäß umzusetzen und insbesondere Vertriebenen und Antragstellern auf internationalen Schutz sowie Personen, die internationalen Schutz genießen, geeignete Aufnahmebedingungen zu gewähren und eine korrekte Feststellung ihres Status im Einklang mit der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu ermöglichen, gerechte und wirksame Asylverfahren anzuwenden und bewährte Praktiken im Asylbereich zu fördern, sollten unterstützt und intensiviert werden, damit die Rechte der Personen, die internationalen Schutzes bedürfen, gewahrt werden und die Asylsysteme der Mitgliedstaaten effizient funktionieren können.