Erwägungsgrund 14 32014R0516
Der Fonds sollte die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, den Flüchtlingen und Vertriebenen, die dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) zufolge für eine Neuansiedlung in Frage kommen, in ihrem Hoheitsgebiet internationalen Schutz und dauerhafte Lösungen zu bieten, wie beispielsweise die Einschätzung des Neuansiedlungsbedarfs und die Überstellung der betreffenden Personen in ihr Hoheitsgebiet, um ihnen dort eine sichere Rechtsstellung zu gewähren und ihre wirksame Integration zu fördern.