Erwägungsgrund 53 32014R0516
Die Mittel aus dem Haushalt der Union sollten in erster Linie in Maßnahmen fließen, bei denen ein Tätigwerden der Union im Vergleich zu einseitigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten einen zusätzlichen Nutzen bewirkt. Besser als einzelne Mitgliedstaaten kann die Union für einen Rahmen sorgen, der die Solidarität der EU bei der Steuerung der Migrationsströme zum Ausdruck bringt; die aufgrund dieser Verordnung geleistete finanzielle Unterstützung sollte insbesondere zur Stärkung der nationalen und europäischen Kapazität in diesen Bereichen beitragen.