Erwägungsgrund 17 32014R0516
Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit Drittländern zur Gewährleistung einer angemessenen Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder eine andere Form des internationalen Schutzes beantragen, sind ein wesentlicher Bestandteil der Asylpolitik der Union. Um zum frühestmöglichen Zeitpunkt Zugang zu internationalem Schutz und dauerhafte Lösungen zu bieten, auch im Rahmen regionaler Schutzprogramme, sollte der Fonds eine starke Neuansiedlungskomponente umfassen.