Erwägungsgrund 16 32014R0516
Entsprechend der Natur des Fonds sollten daraus zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarte freiwillige Lastenteilungsmaßnahmen, in deren Rahmen Personen, die internationalen Schutz genießen, und Personen, die internationalen Schutz beantragen, von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden, gefördert werden können.