Erwägungsgrund 26 32014R0516
Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Managements der Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in all seinen Aspekten mit dem Ziel einer steten, gerechten und wirksamen Umsetzung der gemeinsamen Rückkehrnormen, wie sie insbesondere in der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wurden, sollten weiter unterstützt und gefördert werden. Der Fonds sollte die Ausarbeitung von Rückkehrstrategien auf nationaler Ebene im Rahmen des Ansatzes eines integrierten Rückkehrmanagements sowie Maßnahmen zu ihrer wirksamen Umsetzung in Drittländern fördern.