Erwägungsgrund 27 32014R0516
Zur freiwilligen Rückkehr von Personen, einschließlich Personen, die zurückgeführt werden wollen, obwohl sie nicht zum Verlassen des Hoheitsgebiets verpflichtet sind, sollten Anreize für die betreffenden Rückkehrer, zum Beispiel eine Vorzugsbehandlung in Form einer verstärkten Rückkehrhilfe, vorgesehen werden. Diese Form der freiwilligen Rückkehr liegt im Interesse sowohl der Rückkehrer als auch der Behörden, was das Kosten-/Nutzen-Verhältnis anbelangt. Den Mitgliedstaaten sollte nahegelegt werden, der freiwilligen Rückkehr den Vorzug zu geben.