Erwägungsgrund 41 32014R0516
Um die Neuansiedlungsbemühungen der Union zum Schutz von Personen, die internationalen Schutz benötigen, wirksamer zu gestalten und die strategische Wirkung der Neuansiedlung durch die gezieltere Berücksichtigung von Personen, für die eine Neuansiedlung am dringendsten nötig ist, zu maximieren, sollten auf Unionsebene gemeinsame Prioritäten für die Neuansiedlung festgelegt werden. Diese gemeinsamen Prioritäten sollten nur in eindeutig begründeten Fällen oder auf Empfehlung des UNHCR hin auf Grundlage der in dieser Verordnung genannten allgemeinen Kategorien geändert werden.