Erwägungsgrund 32 32014R0516
Der Fonds sollte nicht nur, wie in dieser Verordnung vorgesehen, die Rückkehr von Personen unterstützen, sondern auch andere Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung oder der Umgehung geltender Zuwanderungsvorschriften unterstützen und auf diese Weise die Integrität der Zuwanderungssysteme der Mitgliedstaaten gewährleisten.