Art. 77 32016R0794
Inkrafttreten und Geltung
(1)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)
Sie gilt ab dem 1. Mai 2017 .Die Artikel 71, 72 und 73 gelten jedoch bereits ab dem 13. Juni 2016 .