Erwägungsgrund 43 32013R1380
Die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage ihrer Bewertungen des Gleichgewichts zwischen der Fangkapazität ihrer Flotten und den ihnen zur Verfügung stehenden Fangmöglichkeiten spezifische Maßnahmen zur Anpassung der Zahl der Fischereifahrzeuge der Union an die verfügbaren Ressourcen ergreifen. Die Bewertungen sollten gemäß den Leitlinien der Kommission vorgenommen und in einem Jahresbericht, der der Kommission übermittelt wird, dargelegt werden. Diese Berichte sollten veröffentlicht werden. Jeder Mitgliedstaat sollte die Maßnahmen und Instrumente auswählen können, mit denen er die übermäßige Fangkapazität verringern will.