Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollten grundlegende Anforderungen in Bezug auf die Meldung und Analyse von Sicherheitsereignissen festgelegt werden. Die detaillierten Vorschriften, die erlassen werden, um eine einheitliche Anwendung und Einhaltung dieser grundlegenden Anforderungen zu gewährleisten, sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates stehen.
Erwägungsgrund 22 32018R1139Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen