Erwägungsgrund 18 EUDSGVO
Natürlichen Personen werden unter Umständen Online-Kennungen wie IP-Adressen, Cookie-Kennungen oder sonstige Kennungen wie Funkfrequenzkennzeichnungen zugeordnet, die von ihren Geräten, Software-Anwendungen und -Tools oder Protokollen geliefert werden. Dies kann Spuren hinterlassen, die insbesondere in Kombination mit eindeutigen Kennungen und anderen beim Server eingehenden Informationen dazu benutzt werden können, um Profile der natürlichen Personen zu erstellen und sie zu identifizieren.