Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, sollte — vorbehaltlich der in den Verträgen vorgesehenen Voraussetzungen — Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter haben.
Erwägungsgrund 80 EUDSGVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen