Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Unionsrecht, auf das in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sollte klar und präzise sein und seine Anwendung sollte für diejenigen, die ihm unterliegen, im Einklang mit den Anforderungen der Charta und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vorhersehbar sein.
Erwägungsgrund 23 EUDSGVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen