Erwägungsgrund 76 EUDSGVO
Der Europäische Datenschutzbeauftragte sollte die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates einhalten.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte sollte die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates einhalten.