Erwägungsgrund 49 32018R1726
Die vorliegende Verordnung soll die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 ändern und ausweiten. Da die durch die vorliegende Verordnung vorzunehmenden Änderungen sowohl bezüglich der Zahl als auch hinsichtlich des Inhalts erheblich sind, sollte die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 aus Gründen der Klarheit für die Mitgliedstaaten, die durch die vorliegende Verordnung gebunden sind, vollständig ersetzt werden. Die durch die vorliegende Verordnung errichtete Agentur sollte die Aufgaben der durch die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 errichteten Agentur übernehmen und wahrnehmen und jene Verordnung sollte daher aufgehoben werden.