Erwägungsgrund 48 32018R1726
Um zu gewährleisten, dass die Agentur die Aufgaben der durch die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 errichteten Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts weiterhin nach bestem Vermögen erfüllen kann, sollten vor allem in Bezug auf den Verwaltungsrat, die Beratergruppen, den Exekutivdirektor und die vom Verwaltungsrat erlassenen internen Vorschriften und Maßnahmen Übergangsregelungen getroffen werden.