Erwägungsgrund 44 32018R1726
Um offene und transparente Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten und eine Gleichbehandlung des Personals sicherzustellen, sollten für das Personal, den Exekutivdirektor und den stellvertretenden Exekutivdirektor der Agentur das Statut der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Beamtenstatut“) und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (im Folgenden „Beschäftigungsbedingungen“), festgelegt in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (im Folgenden zusammen „Statut“), einschließlich der Regeln für die berufliche Schweigepflicht oder eine andere vergleichbare Geheimhaltungspflicht gelten.