Erwägungsgrund 6 32018R1726
Seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit am 1. Dezember 2012 hat die Agentur die der Verwaltungsbehörde in Bezug auf das VIS durch die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und den Beschluss 2008/633/JI des Rates übertragenen Aufgaben übernommen. Ferner hat die Agentur im April 2013 die der Verwaltungsbehörde in Bezug auf das SIS II durch die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und den Beschluss 2007/533/JI übertragenen Aufgaben übernommen, nachdem SIS II in Betrieb genommen worden war, sowie im Juni 2013 die der Kommission in Bezug auf Eurodac durch die Verordnungen (EG) Nr. 2725/2000 und (EG) Nr. 407/2002 übertragenen Aufgaben.