Erwägungsgrund 10 32018R1805
In ihrer Mitteilung vom 2. Februar 2016 über einen Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung betont die Kommission, dass dafür gesorgt werden muss, dass Straftätern, die den Terrorismus finanzieren, ihr Vermögen entzogen wird. Die Kommission erklärte, dass den Straftätern die Erträge aus ihren Straftaten unbedingt entzogen werden müssen, um der organisierten Kriminalität, die der Finanzierung des Terrorismus dient, das Handwerk zu legen. Daher erklärte die Kommission, dass dafür gesorgt werden muss, dass in der gesamten EU die Möglichkeiten zur Vollstreckung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen jeglicher Art durch die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung voll ausgeschöpft werden.