Erwägungsgrund 11 32019R2099
Um Transparenz und demokratische Kontrolle zu gewährleisten und die Rechte der Unionsorgane zu schützen, sollten der Vorsitz und die unabhängigen Mitglieder des CCP-Aufsichtsausschusses verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament und dem Rat für die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 gefassten Beschlüsse Rechenschaft abzulegen.