Erwägungsgrund 27 32019R2099
Als Teil ihres Engagements für die Schaffung integrierter Finanzmärkte sollte die Kommission weiterhin im Wege von Gleichwertigkeitsbeschlüssen festlegen, ob die Rechts- und Aufsichtsrahmen von Drittstaaten die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 erfüllen. Um die Umsetzung der derzeitigen Gleichwertigkeitsregelung in Bezug auf CCPs zu verbessern, sollte die Kommission befugt sein, erforderlichenfalls weitere Kriterien für die Bewertung der Gleichwertigkeit von Drittstaaten-Regelungen für CCPs festzulegen. Ferner muss die ESMA ermächtigt werden, die regulatorischen und aufsichtlichen Entwicklungen der von der Kommission als gleichwertig anerkannten Drittstaaten-Regelungen für CCPs zu überwachen. Dies soll sicherstellen, dass Drittstaaten die Gleichwertigkeitskriterien sowie etwaige besondere Bedingungen für ihre Anwendung weiterhin erfüllen. Die ESMA sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Kollegium für Drittstaaten-CCPs über ihre Feststellungen vertraulich Bericht erstatten.