Erwägungsgrund 12 32019R2099
Der Vorsitz und die unabhängigen Mitglieder des CCP-Aufsichtsausschusses sollten unabhängig und objektiv im Interesse der Union handeln. Sie sollten gewährleisten, dass das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes sowie die Finanzstabilität in jedem Mitgliedstaat — ob er über zugelassene CCPs verfügt oder nicht — und in der Union angemessen berücksichtigt werden.