Verordnung (EU) 2019/2099 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten
Die ESMA sollte mit sämtlichen Befugnissen ausgestattet werden, die erforderlich sind, um anerkannte Drittstaaten-CCPs zu beaufsichtigen, damit sichergestellt ist, dass diese die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 fortlaufend einhalten.
Erwägungsgrund 43 32019R2099Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen