Verordnung (EU) 2019/2099 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten
Beträchtliche Volumen von Finanzinstrumenten, die auf Unionswährungen lauten, werden durch Drittstaaten-CCPs gecleart. Dies stellt die Union und die Mitgliedstaaten vor erhebliche Herausforderungen in Bezug auf die Wahrung der Finanzstabilität.
Erwägungsgrund 26 32019R2099Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen