Erwägungsgrund 17 32019R2099
Um eine wirksame Beaufsichtigung der CCPs aus Drittstaaten zu gewährleisten, sollte der CCP-Aufsichtsausschuss vollständige Beschlussentwürfe für die Genehmigung durch den Rat der Aufseher vorbereiten und die an die ESMA übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit den Bestimmungen hinsichtlich der in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegten Anerkennung und Beaufsichtigung von CCPs aus Drittstaaten ausführen. Da die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch von größter Bedeutung sind, sollte der CCP-Aufsichtsausschuss, wenn er im Zusammenhang mit Drittstaaten-CCPs zusammenkommt, einschlägige Informationen mit dem Kollegium für Drittstaaten-CCPs austauschen, einschließlich der vollständigen Beschlussentwürfe, die er an den Rat der Aufseher übermittelt, der endgültigen Beschlüsse des Rates der Aufseher, der Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen des CCP-Aufsichtsausschusses und der Anträge auf Anerkennung von in Drittstaaten niedergelassenen CCPs.