Erwägungsgrund 55 32019R2099
Bei einem Verstoß einer Tier 2-CCP sollte die ESMA befugt sein, eine Reihe möglicher Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen; unter anderem sollte sie die Tier 2-CCP zur Beendigung des Verstoßes auffordern und als letztes Mittel die Anerkennung entziehen können, wenn die Tier 2-CCP in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verstoßen hat. Bei der Anwendung der Aufsichtsmaßnahmen sollte die ESMA der Art und Schwere des Verstoßes Rechnung tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Bevor die ESMA Aufsichtsmaßnahmen beschließt, sollte sie den Personen, gegen die Verfahren eingeleitet worden sind, die Gelegenheit zur Anhörung geben, um deren Verteidigungsrechte zu wahren. Beschließt die ESMA den Entzug einer Anerkennung, so sollte sie — um mögliche Störungen des Marktes zu vermeiden — einen angemessenen Übergangszeitraum von höchstens zwei Jahren festlegen.